Die Pille zu vergessen, kennen viele: Man verschläft, die Packung bleibt auf der Reise liegen, und schon fällt die Pille am Morgen aus dem Rhythmus. Und weil nicht jede Pille auf einen vergessenen Einnahmezeitpunkt gleich reagiert, sollten Sie wissen, welche Sie nehmen: Kombinationspillen mit Östrogen und Gestagen – oft als „Mikropille“ bezeichnet – verzeihen eine Verspätung von bis zu 12 Stunden; wird dieses Fenster überschritten, ist der Schutz nicht mehr gewährleistet, und Sie sollten zusätzlich mit Kondom verhüten und nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr die Pille danach in Betracht ziehen. Reine Gestagenpillen (Minipillen) dagegen müssen deutlich zeitgenauer eingenommen werden: Bei den meisten von ihnen sind Sie nach mehr als 3 Stunden nicht mehr geschützt; für Desogestrel gilt ein Fenster von 12 Stunden.
Nach Ihren Rückmeldungen zu unseren früheren Artikeln über Verhütung und Schwangerschaft ist uns eines klar geworden: Die Pille ist eine gute Verhütungsmethode – die meisten von Ihnen nutzen sie –, hat aber einen großen Haken: Man vergisst sie. Ob nur ein paar Stunden oder gleich mehrere Tage vergangen sind, ist oft schwer einzuschätzen. Dann folgt man dem Rat einer Freundin, der Mutter oder improvisiert und hofft, dass es diesmal gutgeht. Hier finden Sie eine Orientierung, wie Sie bei einem vergessenen Verhütungsmittel vorgehen – für die Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Und wenn Sie unsicher sind: Für den Notfall gibt es die Pille danach. Fragen Sie zeitnah in Ihrer Apotheke oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nach – dort wird Ihnen eine Lösung für Ihre Situation gezeigt.
Sie nehmen eine Minipille (reine Gestagenpille) und haben den Einnahmezeitpunkt zu lange überschritten
Bei den meisten Minipillen liegt dieses Fenster bei 3 Stunden, für Desogestrel bei 12 Stunden. Haben Sie nach Ablauf dieser Frist Geschlechtsverkehr gehabt – oder die Pille nicht rechtzeitig eingenommen –, ist eine Schwangerschaft möglich. Dann ist eine andere Verhütungsmethode gefragt, am sichersten mit Kondom.

Hat der Geschlechtsverkehr nach dem vergessenen Einnahmezeitpunkt und nach Ablauf der Frist stattgefunden, sollten Sie zeitnah über die Pille danach nachdenken – und sich anschließend weiter schützen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihre Apotheke oder Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weiter.
Sie nehmen eine Kombinationspille (Östrogen und Gestagen)
Grundsätzlich verzeiht eine Kombinationspille eine Verspätung von bis zu 12 Stunden; wird dieser Zeitraum überschritten, ist der Schutz nicht mehr gewährleistet, Sie sollten sieben Tage lang zusätzlich mit Kondom verhüten und nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr die Pille danach in Betracht ziehen.

Sie haben sie vergessen, aber das Zeitfenster Ihrer Pille nicht überschritten? Dann besteht zunächst kein Grund zur Sorge: Der Schutz bleibt in der Regel bestehen – vorausgesetzt, es kommen nicht mehrere vergessene Einnahmen hintereinander zusammen.
Sie haben sie länger als 12 Stunden vergessen? Dann sieht es anders aus: Ihr Schutz ist nicht mehr gewährleistet, und Sie sollten auf Kondome umsteigen. Was genau zu tun ist, hängt davon ab, welche Pille Sie nehmen und an welchem Tag des Blisters Sie eine Einnahme ausgelassen haben. Genau diese Frage gehört zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihrer Hebamme oder in die Apotheke – statt zu improvisieren. Und falls in der Zwischenzeit ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, sollten Sie zeitnah an die Pille danach denken.
Wenn Sie Ihre Pille über mehrere Tage vergessen haben und sie diesen Monat nicht wieder aufnehmen möchten – aus welchem Grund auch immer –, schützen Sie sich bitte mit einer anderen Verhütungsmethode und sprechen Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt darüber, wie Sie wieder gut einsteigen.
Hatten Sie nach Ablauf des Fensters Geschlechtsverkehr, ist eine Schwangerschaft weiterhin möglich: In diesem Fall ist die Pille danach zu empfehlen, und Sie sollten zeitnah mit einer Ärztin oder einem Arzt darüber sprechen.
Sie haben vergessen, die Pille nach der siebentägigen Pause wieder einzunehmen
Nach der siebentägigen Pause liegt die zulässige Frist für die Wiederaufnahme einer Kombinationspille bei 12 Stunden – so die offiziellen Empfehlungen. Wird sie überschritten, ist der Schutz nicht mehr gewährleistet: Rechnen Sie sieben Tage lang mit zusätzlichem Schutz durch Kondome, und besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihrer Hebamme oder Ihrer Apotheke, wie Sie Ihre Pille am besten wieder aufnehmen. Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr sollte in jedem Fall die Pille danach in Betracht gezogen werden – lassen Sie sich dazu von medizinischem Fachpersonal beraten.

Wenn Ihr vergessener Wiedereinstieg innerhalb der zulässigen 12 Stunden liegt, sollte der Schutz bestehen bleiben – am besten fragen Sie in Ihrer Apotheke nach, um Gewissheit zu haben. Bei Unsicherheit darüber, wie viel Zeit vergangen ist oder wie Sie vorgehen sollen, sprechen Sie mit Ihrer Apotheke oder einer Ärztin oder einem Arzt – dort bekommen Sie eine Antwort für Ihre Situation.
Ein nützlicher Hinweis zum Schluss: Wenn Sie innerhalb von 3 Stunden nach der Einnahme erbrechen oder Durchfall haben, kann die Pille möglicherweise nicht richtig aufgenommen worden sein. Diesen Zwischenfall sollten Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihrer Hebamme oder Ihrer Apotheke mitteilen – dort wird Ihnen gesagt, was zu tun ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine Ersatzpackung zu Hause zu haben, aus der Sie bei einem solchen Zwischenfall eine Pille nehmen können.
Kosten
Bei den Kosten bleibt die Pille eine der günstigsten Verhütungsmethoden. Sie ist verschreibungspflichtig, und in Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag; danach tragen Frauen die Kosten in der Regel selbst. Wie viel Sie am Ende zahlen, hängt also vor allem von Ihrer Krankenversicherung und dem verordneten Präparat ab. Auch die Pille danach, für die immer eine fachliche Beratung sinnvoll ist, kann je nach Präparat und Apotheke unterschiedlich viel kosten. Der wichtigste Schritt ist nicht das Rechnen, sondern das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihrer Hebamme oder Ihrer Apotheke.
Quellen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Themenbereich Verhütung
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
- Verbraucherzentralen – Informationen zur Erstattung von Verhütungsmitteln





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