Sie kennen die Szene: Kühlregal, die Hand zögert zwischen dem gewohnten Joghurt und der 0 %-Version, daneben ein „Schlankheits“-Riegel, dahinter eine ordentlich aufgereihte Zero-Dose. Das Versprechen ist immer dasselbe: derselbe Genuss, nur leichter. Doch das Etikett ist kein Gesundheitsargument. Was man weiß, was man noch nicht weiß: Hier erfahren Sie, wie Sie die wichtigsten Angaben im Regal entschlüsseln.
„Light“: ein Begriff, klare Regeln
Zwischen den vielen vagen Wörtern auf Verpackungen folgt „light“ klaren Regeln. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt nährwertbezogene Angaben: Eine Angabe über eine Verringerung muss den betroffenen Nährstoff nennen und das Ausmaß der Reduktion angeben. Ein „fettreduziert“ ohne Zahl und ohne genannten Nährstoff sollte es also nicht geben.
Die Schwellenwerte sind konkret: Für „energiereduziert“ müssen mindestens 30 % weniger Kalorien im Vergleich zu einem vergleichbaren Produkt enthalten sein. „Zuckerfrei“ darf höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g enthalten; „fettfrei“ höchstens 0,5 g Fett. Aber Vorsicht: Diese Werte sagen nur, dass das Produkt einer Definition entspricht. Über die gesamte Nährwertqualität sagen sie nichts.

„Schlank“, „Linie“, „Figur“: kritische Angaben
„Schlank“, „Linie“, „Silhouette“, „Form“: Diese Wörter sind nicht neutral. Werden sie verwendet, um Gewichtsabnahme oder Gewichtskontrolle nahezulegen, können sie im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gesundheitsbezogene Angaben sein. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht zu den zugelassenen Angaben gehört, ist verboten. Eine irreführende Angabe bleibt sanktionierbar – in Frankreich durch die DGCCRF, in Deutschland über das Wettbewerbsrecht und Verbraucherzentralen. In der Praxis kann ein „Schlankheits“-Produkt genauso viele Kalorien haben wie sein klassisches Pendant direkt daneben.

Drei Tricks, die immer wieder auftauchen
Erster Trick: Wasser oder Luft hinzufügen. Die Dichte sinkt, also auch die Kalorien pro 100 g – und auf dem Papier wirkt das Produkt leichter. Nur: Der Becher wiegt weiterhin gleich viel, und Sie essen dieselbe Menge. Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern die Portion.

Zweiter Trick: Ersetzen. Wird Fett entfernt, müssen Geschmack und Textur wiederhergestellt werden. Dann kommen Stärken, Mehle, Geliermittel und Aromen hinzu. Die Zutatenliste wird länger, und die Sättigung hält nicht zwangsläufig mit.
Dritter Trick: Zucker tauschen. Saccharose wird oft durch Polyole ersetzt, die mit etwa 2,4 kcal pro Gramm statt 4 kcal für Zucker zu Buche schlagen. Weniger, aber nicht null. Und ab einer bestimmten Menge können diese Zuckeralkohole abführend wirken: Ein Hinweis ist Pflicht, sobald zugesetzte Polyole mehr als 10 % des Produkts ausmachen.
Süßstoffe: Was die aktuelle Datenlage sagt
Hier ist Vorsicht angebracht. Im Jahr 2023 hat die Weltgesundheitsorganisation davon abgeraten, zuckerfreie Süßstoffe zur Gewichtskontrolle oder zur Senkung des Risikos chronischer Erkrankungen einzusetzen. Im Januar 2025 kam die französische Agentur Anses zu dem Schluss, dass ihr ernährungsbezogener Nutzen weiterhin unzureichend belegt ist, und empfahl, den Verzehr zu begrenzen – insbesondere bei Kindern.

Das bedeutet nicht, dass eine Zero-Dose bei jedem Schluck gefährlich ist: Es gibt zulässige Tagesdosen, und sie werden kontrolliert. Nur: Zucker durch einen Süßstoff zu ersetzen ist für sich genommen kein Gesundheitsakt. Wenn Sie Ihre Aufnahme im Blick behalten möchten, sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer qualifizierten Ernährungsfachkraft.
Für den Alltag heißt das
- Vergleichen Sie immer die Nährwerte pro 100 g und pro Portion: Dort relativieren sich viele Unterschiede.
- Suchen Sie die Zahl, nicht den Slogan: „−30 % Fett im Vergleich zu …“.
- Lesen Sie die Zutatenliste. Je kürzer sie ist, desto näher ist das Produkt am ursprünglichen Lebensmittel.
- Ein „0 %“ kann mehr Salz, Zucker oder Zusatzstoffe verbergen: Schauen Sie auf die nächste Zeile.
- Greifen Sie lieber zu einem einfachen Produkt als zu einer verarbeiteten Variante: Naturjoghurt oder Quark mit frischem Obst, das Sie selbst hinzufügen, kostet weniger und kommt mit zwei oder drei Zutaten aus.
- Nützliche Erinnerung: Ein Bio-Siegel – in Deutschland etwa das EU-Bio-Logo, in Frankreich das AB-Siegel (Verordnung (EU) 2018/848) – steht für eine Produktionsweise, nicht für einen Nährwert. Es ist ein Kriterium für die Zusammensetzung, kein Schlankheitsversprechen.

Ein Light-Produkt bleibt ein verarbeitetes Produkt. Für Ihre Gesundheit zählt nicht ein einzelnes Etikett, sondern die gesamte Zusammenstellung Ihrer Mahlzeiten über die Woche. Kein Lebensmittel lässt allein abnehmen, und keines ist verboten: Entscheidend ist, wie oft es auf den Tisch kommt.
Budget
„Schlank“- oder „Light“-Produkte kosten oft mehr als ihr klassisches Pendant – das Gegenteil dessen, was man beim Einpacken in den Einkaufswagen vermutet. Im französischen Markt lagen die Preise in der Quelle bei etwa 0,60 € bis 1,20 € pro Becher oder Riegel, gegenüber 0,20 € bis 0,40 € für einen einfachen Naturjoghurt der Eigenmarke. Im Bio-Laden lag ein Bio-Joghurt im Glas eher zwischen 0,80 € und 1,50 €. In Deutschland variieren die Preise je nach Händler, Marke und Region; ein pauschaler Vergleich ist nicht möglich.
Was den Preis beeinflusst: Marke, Format, Regal (Molkereiprodukte oder „Form“-Regal), Label und Verpackung. Familienpackungen und lose Ware bleiben am günstigsten. Erhältlich sind sie überall – Supermarkt, Bio-Laden, Online-Lebensmittelhandel –, aber vergleichen Sie den Preis pro Einheit statt nur die Kilo-Angabe am Regal.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Anhang III, Angabe zu Polyolen).
- DGCCRF – praktische Hinweise zu nährwertbezogenen Angaben und irreführenden Geschäftspraktiken.
- Anses – Gutachten und Bericht zu Süßstoffen, Januar 2025.
- Weltgesundheitsorganisation – Empfehlung zu zuckerfreien Süßstoffen, 2023.
- Verordnung (EU) 2018/848 über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse.





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